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BGH, 12.01.2011 - 1 StR 581/10 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge im Falle einer nicht unter der Verletzung des rechtlichen Gehörs leidenden Entscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a; GG Art. 103 Abs. 1
Anhörungsrüge im Falle einer nicht unter der Verletzung des rechtlichen Gehörs leidenden Entscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 581/10
103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
- BGH, 08.01.2013 - 5 StR 550/12
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
Dass der Verwerfungsbeschluss keine weitere Begründung enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. etwa mwN BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08, und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 581/10). - BGH, 07.11.2013 - 1 StR 235/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Dass der Verwerfungsbeschluss keine weitere Begründung enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 581/10). - BGH, 20.11.2012 - 2 StR 168/12
Unbegründete Anhörungsrüge
2 Dass der Verwerfungsbeschluss keine weitere Begründung enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. mwN Senat, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 581/10).